Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung soll allen tennisbegeisterten Spielerinnen
und Spielern ein bestmögliches Spielerlebnis beim ASKÖ Ebelsberg gewährleisten. Die
Vereinsleitung hat die Platz- und Spielordnung wie folgt festgelegt:
Die Platz- und Spielordnung ist von allen einzuhalten, die die Tennisplätze des
ASKÖ Ebelsberg für sportliche Zwecke nutzen.
Die Tennisplätze stehen allen spielberechtigten Mitgliedern sowie Gästespielern nach
ordnungsgemäßer Reservierung für den regulären Spielbetrieb zur Verfügung.
Vor der Nutzung der Tennisplätze ist eine Reservierung über die Homepage durchzuführen.
Sollte ein reservierter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser ehestmöglich zu
stornieren.
Eine Platzreservierung verfällt 10 Minuten nach dem Startzeitpunkt der Reservierung,
wenn keine Spielerinnen bzw. kein Spieler zum Termin erscheinen. Der Tennisplatz steht ab diesem
Zeitpunkt wieder für die anderen Spielerinnen und Spieler zur freien Verfügung.
Finden Tennisturniere, Tennismeisterschaften, Tenniskurse oder ähnliches statt, stehen
die Tennisplätze in diesem Zeitraum für den individuellen Spielbetrieb nicht zur Verfügung.
Die Bespielbarkeit der Tennisplätze wird regelmäßig durch den Platzwart geprüft. Erst
nach der Freigabe des Platzwartes können die Tennisplätze genutzt werden. Sind die Tennisplätze durch
den Platzwart gesperrt, so dürfen diese, auch bei ordnungsgemäßer Reservierung, ausnahmslos nicht
bespielt werden.
Den Anweisungen des Platzwartes, hinsichtlich der Tennisplätze, ist Folge zu
leisten.
Die Tennisplätze dürfen nur mit speziellen Tennisschuhen (keine Lauf-, Trekking- oder
sonstigen Sportschuhe) genutzt werden.
Nach der Nutzung der Tennisplätze ist der Tennisplatz mit den dafür vorgesehenen
Abziehmatten abzuziehen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Vor und nach der Nutzung der Tennisplätze ist der Zustand der Tennisplätze zu prüfen.
Bei Trockenheit sind die Tennisplätze zu bewässern und sonstige Platzirritationen bestmöglich
auszubessern. Ist eine Ausbesserung nicht möglich, ist der Platzwart zu informieren.
Herrscht auf der Anlage Spielbetrieb so ist, insbesondere auf den Zuschauerplätzen, auf
eine angepasste Lautstärke zu achten, um den Spielerinnen und Spielern ein störungsfreies Spiel zu
ermöglichen.
Muss der Tennisplatz während des Spielbetriebes betreten oder gequert werden, so darf
dies erst erfolgen, wenn die spielenden Personen das Spiel unterbrochen haben.
Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist auf den Tennisplätzen
verboten.
Die gesamte Anlage, einschließlich der Tennisplätze, ist sauber zu halten! Der Müll ist
zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Die Terrasse und der Aufenthaltsraum sind nach der Nutzung ebenfalls sauber zu
verlassen (Tische abräumen und säubern, Stühle und Tische zurückstellen, Leergut entsorgen, etc).
Benutztes Geschirr und Inventar sind nach der Verwendung zu säubern und wieder zurückzustellen. Leere
Flaschen sind in den entsprechenden Kisten zu sammeln.
Das Clubheim darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden!
Beim Verlassen der Anlage sind sämtliche Lichter abzuschalten und sowohl das Clubheim
als auch die Tennisplätze sind zu versperren.
Unzulänglichkeiten im Spielbetrieb oder Beschädigungen müssen dem Platzwart oder der
Vereinsleitung mitgeteilt werden.
Der ASKÖ Ebelsberg haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder für
Unfallschäden.
Die gesamte Anlage, einschließlich der Tennisplätze, des Clubheims und sämtliches
Inventar sind schonend und werterhaltend zu behandeln. Erfolgt eine vorsätzliche
Beschädigung oder Verunstaltung, so ist der volle Umfang des Schadens zu ersetzen.
Die Aufsicht über die Einhaltung der Platz- und Spielordnung obliegt der Vereinsleitung
und dem Platzwart. Diese haben das Recht, Spieler und Spielerinnen, die die Anordnungen nicht befolgen,
vom Platz zu verweisen.